Initiative RWE-Tribunal

Pressemitteilung vom 12.05.2022

Temperaturanstieg bremsen – 1,5 Grad-Grenze einhalten

Umgehend wirksam gegen Klimakatastrophe und das Artensterben vorgehen

NRW steht nach der Landtagswahl vor einer neuen Regierungsbildung.

Unser Planet braucht unverzüglich Beschlüsse, damit den künftigen Generationen nicht die Lebensgrundlagen genommen werden. Wir, verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, drängen auf tatkräftige und entschiedene Politik, die Handlungsfähigkeit beweist und einem Fortschreiten der Klimakatastrophe und des Artensterbens Einhalt gebietet.

Verstöße gegen bestehende Gesetze, wie aus der von Armin Laschet, Hendrik Wüst und Andreas Pinkwart geführten CDU/FDP-Koalition dürfen sich nicht fortsetzen. „Nach uns die Sintflut“ ist kein verantwortbares Zukunftskonzept.

  • Der neueste IPCC-Bericht ist im Höchstmaß alarmierend. Der UN-Generalsekretär wirft den Staaten „Kriminelles Versagen“ beim Klimaschutz vor. Die Zeit von „Tricksereien“, um an bestehenden Verhältnisse nur ja nichts zu ändern, ist abgelaufen.
  • Die jüngste Warnung der Weltwetterorganisation (WMO) vor einem Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur innerhalb der nächsten vier Jahre um mehr als 1,5 Grad über das vorindustrielle Niveau ist unmissverständlich. Die absehbaren Folgen sind unverantwortlich. Bisherige Einschätzungen gingen von einem späteren Datum aus. Eine Kurskorrektur ist zwingend.
  • Eine Vielzahl von hochgefährlichen Schadstoffen ist durch anthropogene Nutzungen mittlerweile „ubiquitär“ (überall verbreitet/allgegenwärtig) in der Umwelt verteilt, in Böden, in Gewässern, im Grundwasser und in der Luft. Das Umweltbundesamt formuliert: „Um festgelegte Umweltziele zu erreichen sind wirksame Maßnahmen umzusetzen.“https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ubiquitaere-schadstoffe-eintragsinventare Wir fügen hinzu: Es darf kein weiteres Zögern, Zaudern und Verschieben geben.
  • Bis vor wenigen Jahren war der Sektor LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) noch in der Lage, CO2 aufzunehmen und zu speichern. Nun aber ist der Sektor für Deutschland zur CO2-Quelle geworden. So schreibt es sogar schon die Bundesregierung in ihren „Projektionsberichten“ an die EU. Wie hat die scheidende NRW-Landesregierung auf diese dramatischen Fakten reagiert und was hat sie im konkreten Regierungshandeln umgesetzt?
  • Wie ist durch die Auflösung der Stabsstelle gegen Umweltkriminalität die Bearbeitung von Fällen von Umweltkriminalität in NRW erreicht worden? Wurde eine höhere Aufklärungsquote bei Gesetzesverstößen erreicht?
  • Wie steht es um die Gesetzestreue der Landesregierung im Zusammenhang mit der Räumung des Hambacher Waldes? – Das Verwaltungsgericht Köln hat die Räumung im Jahr 2018 als illegal beurteilt. Die Anweisung an die Stadt Kerpen durch Ministerin Scharrenbach, gegen dieses Urteil Beschwerde einzureichen, wird von Gutachtern als weiterer Rechtsverstoß eingeschätzt und ist als Nötigung zu betrachten.  Auch das Verfassungsgericht mit seinem wegweisenden Urteil aus dem Frühjahr 2021 hat die Rechte der zukünftigen Generationen als unbedingt zu wahren herausgestellt. Wie haben Ministerin Scharrenbach und die Landesregierung erkennen lassen, dass sie bereit sind, dieses Urteil auch in Regierungshandeln umzusetzen? Bis heute wurde die Leitentscheidung NRW darauf nicht angepasst!
  • Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 ist die Umweltministerin nach eigenem Fehlverhalten zurückgetreten. Weder die Bauministerin noch der Europa-Minister sind trotz ähnlicher Fehlleistungen dem Beispiel der Umweltministerin gefolgt.
  • Bei der Untersuchung des Unglücks an der Kiesgrube in Blessem wurden inzwischen schwere Versäumnisse im Genehmigungsverfahren und in der Beaufsichtigung der Anlage festgestellt. Nach neuen Erkenntnissen hätte die Katastrophe bei der Flut im Sommer 2021 verhindert werden können. Welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Sind verantwortlichen Personen zurückgetreten oder ihrer Posten enthoben?
  • Dem Tagebau Jänschwalde im Osten Deutschlands wurden schwere Versäumnisse in Bezug auf die wasserrechtlichen Erlaubnisse nachgewiesen, die zu seiner Einstellung führen sollten. – Können die Tagebaue in NRW solchen Überprüfungen standhalten? Wurden solche Überprüfungen durchgeführt?
  • Aktuell hat ein Gericht in einem weiteren Fall den Behörden eine illegale Vorgehensweise bescheinigt. Im Jahr 2020 hatte die Polizei NRW eine in Keyenberg angemeldete Mahnwache verhindert und das Dorf abgesperrt. Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem Urteil das Vorgehen der Polizei für illegal erklärt. Sind Konsequenzen der Aufsichtsebene, die für Rechtsbrecher „Null Toleranz“ angekündigt hatte, erkennbar?

Schon diese wenigen Beispiele belegen ein erhebliches Regierungsversagen in der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, und zwar sowohl bei den politischen Entscheidungsträger:innen als auch bei den genehmigenden und aufsichtführenden Behörden. Offensichtlich werden Gestaltungsspielräume vorrangig genutzt, um das bestehende System zu stabilisieren. Vorgaben, durch die das Land NRW näher an die Einhaltung der 1,5°Grenze herankommen könnte, suchen wir vergebens. 

Wer trägt die Verantwortung für all dieses wenig gesetzestreue Vorgehen? Wer zeigt die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung? – Weitere Rücktritte zuständiger Regierungsmitglieder, als da sind: Frau Scharrenbach, Herr Dr. Holthoff-Pförtner und Herr Reul, sind überfällig und nach der Landtagswahl auch nicht obsolet, weil die amtierende Regierung bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten kommissarisch im Amt bliebe.

Und mit Blick auf die nächste Landesregierung, die nach der Wahl zu bilden wäre, fragen wir, wann endlich der lange überfällige Paradigmenwechsel folgt, wonach in Zeiten der fortschreitenden Klimakatastrophe nicht nur die Energiesicherheit das alles entscheidende Abwägungskriterium sein darf, sondern auch andere, ebenso wichtige Kriterien Berücksichtigung in den Abwägungsprozessen finden müssen? – Angesichts dessen, dass schon in Kürze eine Überschreitung der 1,5°-Grenze absehbar ist, fordern wir ein klares Bekenntnis der Regierung Wüst/Pinkwart, die 1,5°-Grenze einzuhalten! Dazu zählt insbesondere der Erhalt der Dörfer in den rheinischen Tagebaugebieten, vor allem der Erhalt von Lützerath!


Unterstützende Gruppen und Einzelpersonen:

Alle Dörfer bleiben

  • Attac Köln
  • Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
  • EKU-AG von Attac Deutschland (Arbeitsgemeinschaft Energie, Klima, Umwelt)
  • Eva Töller und Michael Zobel (Dorf- und Waldspaziergänge)
  • Grannies for future Köln
  • Hambi Support Aachen
  • Mahnwache Lützerath
  • 1,5° Mahnwache Essen